"Eine wohl dosierte und von Vernunft geleitete Presse- und Öffentlichkeitsarbeit kann vor allem zweierlei bewirken: Sie steigert die Bekanntheit des Unternehmens und unterstützt den guten Ruf der Nahverkehr Schwerin GmbH. Wichtig ist, dass die Öffentlichkeitsarbeit glaubwürdig und seriös ist." Davon ist die Nahverkehr Schwerin GmbH üerzeugt.
Wenn Sie aktuelle Informationen oder Veröffentlichungen aus der Vergangenheit suchen, dann sind Sie hier richtig.
Information gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25 000 € (ohne Umsatzsteuer).
Information gemäß § 30 Abs. 1 UVgO über nach Beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb vergebene Aufträge mit einem Auftragswert von 25.000 € bis 428.000 € (ohne Umsatzsteuer).
Kann mit der Nahverkehr Schwerin GmbH im Streitfall keine außergerichtliche Einigung trotz aller Bemühungen der Beteiligten erzielt werden, haben unsere Fahrgäste die Möglichkeit, ihren Fall von der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) prüfen zu lassen.