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Erhöhtes Beförderungsentgelt

Wenn Sie bei einer Fahrausweisprüfung ohne gültigen Fahrausweis angetroffen werden, müssen Sie ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) von 60 Euro bezahlen.

Hinweis: Seit dem 1. Januar 2024 ist ein neuer Dienstleister für die Fahrausweiskontrollen beauftragt. Alle offenen Vorgänge werden ab dem neuen Jahr über "BIP Dienstleistungen GmbH" weiter bearbeitet. 

60 Euro sind viel Geld. Die Fahrausweisprüfung wird durch die von uns beauftrage Firma BIP Dienstleistungen GmbH durchgeführt. 
Werden Sie in einem unserer Busse oder Straßenbahnen ohne gültigen Fahrausweis angetroffen, wird nach den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Betrag von 60 Euro erhoben. Sofern Sie nicht bereits beim Fahrausweiskontrolleur gezahlt haben, ist der Betrag innerhalb von 14 Tagen ab der Kontrolle auf das im EBE-Beleg angegebene Konto unter Angabe der Zahlungsaufforderungs-Nummer zu überweisen. Unabhängig davon kann zusätzlich eine Verfolgung im Strafverfahren erfolgen.

Bitte beachten Sie: Fragen zu Ihrem erhöhten Beförderungsentgelt können frühestens ab dem 2. Werktag nach der Fahrausweiskontrolle entgegengenommen und bearbeitet werden.

Wann muss ich meine Fahrkarte kaufen bzw. entwerten?

  • Grundsätzlich ist der Fahrausweis vor Fahrtbeginn zu kaufen. Sobald Sie in eines unserer Fahrzeuge eingestiegen sind, muss der Fahrausweis unverzüglich entwertet oder am Automaten im Bus und der Straßenbahn gekauft werden. 

Sie sollen ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen und möchten den Sachverhalt klären?

Innerhalb von 14 Tagen haben Sie die Möglichkeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Stellen Sie bitte den Sachverhalt aus Ihrer Sicht dar und reichen ggf. Belege nach. Gern können Sie zur Klärung in unser Kundenzentrum am Platz der Freiheit vorbeikommen. Hier stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Kontrollfirma zu einem Gespräch zur Verfügung. Alternativ können Sie auch eine schriftliche Erklärung senden oder Ihre Fragen telefonisch stellen. Bitte wenden Sie sich an:

BIP Dienstleistungen GmbH

Standort Rostock:
Lange Straße 17 
18055 Rostock

Standort Berlin
Stralauer Platz 33-34
10243 Berlin

Telefonnummer
0800/450 6500 6756
Mailkontakt
service@check-dein-ticket.de
Website:
https://www.check-dein-ticket.de

Die Öffnungszeiten vom Kundenbüro im Gebäude der NVS am Platz der Freiheit ist Montag - Donnerstag von 09:00 Uhr - 18:00 Uhr und Freitag 09:00 Uhr - 16:00 Uhr.

Hinweis: Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins erfolgt ein kostenpflichtiges Mahnverfahren.

Welche Fahrausweise können im Nachgang vorgelegt werden, um das erhöhte Beförderungsentgelt zu reduzieren?

Wenn Sie innerhalb von 7 Tagen einen personenbezogenen Fahrausweis, der zum Zeitpunkt der Feststellung gültig war, vorlegen, ist eine Reduzierung des EBE auf 7,00 Euro möglich.
Dabei handelt es sich um folgende Tickets:

  • personalisierte Zeitkarte mit einer Original-Lichtbild-Ligimitation
    • Abo-Zeitkarte, auch bei ermäßigtem oder Petermännchen-Tarif
    • Semestertickets mit Nachweis zur Person
    • Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und Wertmarke
    • Jobtickets innerhalb der vertraglich festgelegten Rahmenbedingungen

Ausgenommen hiervon ist das "Mobilticket", da es eine übertragbare Monatskarte und damit nicht personengebunden ist. In diesem Fall ist das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro zu zahlen.

Wie kann ich das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlen?

Das erhöhte Beförderungsentgelt muss innerhalb von 14 Tagen per Überweisung oder per Bareinzahlung (Kundenzentrum am Platz der Freiheit) gezahlt werden.

Bankverbindung:

BIP Dienstleistungen GmbH
IBAN: DE42 2584 0048 0560 4814 00
BIC: COBADEFXXX
 

Bitte geben Sie die Zahlungsaufforderungs-Nummer und den Namen der festgestellten Person als Verwendungszweck an. Nur so kann der Zahlungseingang dem Anliegen zugeordnet werden.

Werde ich angezeigt, weil ich ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wurde?

Wer den öffentlichen Personennahverkehr ohne gültigen Fahrausweis benutzt, macht sich des Erschleichens von Leistungen nach § 265a StGB, strafbar. Wir sind berechtigt, Strafanzeige zu erstatten. Bei erkennbarem Vorsatz, Manipulation des Fahrausweises oder Betrugsversuch erfolgt parallel zur zivilrechtlichen Forderung der Strafantrag.

Grundlage hierfür ist die Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen. 

Wurde bereits Strafanzeige erstattet, sind Ihre Ansprechpartner ausschließlich die ermittelnden Behörden (Polizei bzw. Staatsanwaltschaft).