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Erhöhtes Beförderungsentgelt

Wenn Sie bei einer Fahrausweisprüfung ohne gültigen Fahrausweis angetroffen werden, müssen Sie ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) von 60 Euro bezahlen.

60 Euro sind viel Geld. Die Fahrausweisprüfung wird durch die von uns beauftrage Firma Securitas durchgeführt. Werden Sie in einem unserer Busse oder Straßenbahnen ohne gültigen Fahrausweis angetroffen, wird nach den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Betrag von 60 Euro erhoben. Sofern Sie nicht bereits beim Fahrausweiskontrolleur gezahlt haben, ist der Betrag innerhalb von 14 Tagen ab der Kontrolle auf das im EBE-Beleg angegebene Konto unter Angabe der Zahlungsaufforderungs-Nummer zu überweisen. Unabhängig davon kann zusätzlich eine Verfolgung im Strafverfahren erfolgen.

Bitte beachten Sie: Fragen zu Ihrem erhöhten Beförderungsentgelt können frühestens ab dem 2. Werktag nach der Fahrausweiskontrolle entgegengenommen und bearbeitet werden.

Wann muss ich meine Fahrkarte kaufen bzw. entwerten?

Grundsätzlich ist der Fahrausweis vor Fahrtbeginn zu kaufen. Sobald Sie in eines unserer Fahrzeuge eingestiegen sind, muss der Fahrausweis unverzüglich entwertet oder am Automaten im Bus und der Straßenbahn gekauft werden. Wenn Sie den Bus oder die Straßenbahn betreten und am Entwerter vorbeigehen, davor tatenlos stehen bleiben oder sich hinsetzen, müssen Sie bei einer Kontrolle 60 Euro zahlen.

Sie sollen ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen und möchten den Sachverhalt klären?

Innerhalb von 14 Tagen haben Sie die Möglichkeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Stellen Sie bitte den Sachverhalt aus Ihrer Sicht dar und reichen ggf. Belege nach. Gern können Sie zur Klärung in unser Kundenzentrum am Platz der Freiheit vorbeikommen. Hier stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Kontrollfirma Securitas zu einem Gespräch zur Verfügung. Alternativ können Sie auch eine schriftliche Erklärung senden oder Ihre Fragen telefonisch stellen. Bitte wenden Sie sich an:

  • SDVS Securitas
  • EBE Schwerin
  • Fuhlsbütteler Straße 399
  • 22309 Hamburg
  • Tel.: 0800 450 6500 6763
  • Fax: 040 57 144 1288
  • E-Mail: service@ticket-bearbeiten.de

Die Öffnungszeiten des Securitas Kundenbüros im Gebäude der NVS am Platz der Freiheit ist Montag - Freitag von 09:00 - 18:00 Uhr. Nutzen Sie auch die Möglichkeit, sich online über Ihr EBE zu informieren unter www.ticket-bearbeiten.de.

Hinweis: Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins erfolgt ein kostenpflichtiges Mahnverfahren.

Welche Fahrausweise können im Nachgang vorgelegt werden, um das erhöhte Beförderungsentgelt zu reduzieren?

Wenn Sie innerhalb von 7 Tagen einen personenbezogenen Fahrausweis, der zum Zeitpunkt der Feststellung gültig war, vorlegen, ist eine Reduzierung des EBE auf 7,00 Euro möglich. Dabei handelt es sich um folgende Tickets:

• personalisierte Zeitkarte mit gültigem Ausweisdokument
• Abo-Zeitkarte, auch bei ermäßigtem oder Petermännchen-Tarif
• Semestertickets mit Nachweis zur Person
• Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und Wertmarke
• Jobtickets innerhalb der vertraglich festgelegten Rahmenbedingungen

Ausgenommen hiervon ist das "Mobilticket", da es eine übertragbare Monatskarte und damit nicht personengebunden ist. In diesem Fall ist das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro zu zahlen.

Wie kann ich das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlen?

Das erhöhte Beförderungsentgelt muss innerhalb von 14 Tagen per Überweisung oder per Bareinzahlung (Kundenzentrum am Platz der Freiheit) gezahlt werden.

Bankverbindung:

  • Securitas
  • Commerzbank
  • IBAN: DE07 3004 0000 0302 5624 02
  • BIC: COBADEFFXXX

Bitte geben Sie die Zahlungsaufforderungs-Nummer und den Namen der festgestellten Person als Verwendungszweck an. Nur so kann der Zahlungseingang dem Anliegen zugeordnet werden.

Werde ich angezeigt, weil ich ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wurde?

Wer den öffentlichen Personennahverkehr ohne gültigen Fahrausweis benutzt, macht sich des Erschleichens von Leistungen nach § 265a StGB, strafbar. Wir sind berechtigt, Strafanzeige zu erstatten. Bei erkennbarem Vorsatz, Manipulation des Fahrausweises oder Betrugsversuch erfolgt parallel zur zivilrechtlichen Forderung der Strafantrag.

Grundlage hierfür ist die Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen. 

Wurde bereits Strafanzeige erstattet, sind Ihre Ansprechpartner ausschließlich die ermittelnden Behörden (Polizei bzw. Staatsanwaltschaft).