Die Nahverkehr Schwerin GmbH (NVS) hat das Ziel, ihre Webseite und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Dabei orientieren wir uns an den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit wie dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der zugrunde liegenden Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.nahverkehr-schwerin.de. Sie gilt nicht für verlinkte Angebote und Dienste.
Rechtsgrundlage für die Erstellung dieser Erklärung sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem § 14 BFSG in Verbindung mit dem § 3 Abs. 1 BFSG sowie der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV). Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf den Konformitätsstufen A und AA bilden die Grundlage für die Bewertung der Barrierefreiheit.
Unsere Webseite ist mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes größtenteils vereinbar / (Alternativtext je nach Stand der Umsetzung: Unserer Website ist noch nicht vollständig barrierefrei). Wir arbeiten kontinuierlich daran, sie in allen Aspekten barrierefrei konform zu gestalten und stetig zu verbessern.
Unser Fahrplanbuch sowie die Fahrplanaushänge konnten bisher nicht als barrierefreies PDF-Dokument erstellt werden. Wir arbeiten darauf hin, dass dies bei künftig geplanten Aktualisierungen durch barrierefreie Exemplare ersetzt wird.
Alternativ können Sie unsere folgenden Services nutzen:
Zu allen Fragen rund um unser Ticket- und Fahrplanangebot sowie weiteren Produkten geben wir während der Öffnungszeiten in unserem Kundencenter am Marienplatz gern persönlich Auskunft.
Alternativ erhalten Sie bei folgenden Vertriebspartner ebenfalls Auskunft:
Weitere nicht barrierefreie "externe Links" und "PDFs":
Kontraste:
Gebärdensprache:
Leichte Sprache:
Feedback zur Barrierefreiheit
Wenn Sie Anmerkungen und Anregungen zu Barrieren auf unserer Webseite haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Nahverkehr Schwerin GmbH
Ludwigsluster Chaussee 72
19061 Schwerin
E-Mail: info@nahverkehr-schwerin.de
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den angegebenen Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen bei der zuständigen Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V stellen.
Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V. Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer mit keinen Kosten verbunden. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.
Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:
Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift sowie den Beschwerdegrund mit:
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Telefon: 0385 588-9344
Telefax: 0385 588-9703
E-Mail an: ueberwachungstelle@sm.mv-regierung.de
Per digitalem Formular unter: Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V.
Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden. Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter:
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit: